Donnerstag, 8. Juli 2010

Waldbrandstufe 3

Das heiße Wetter und der mangelnde Regen fordern ihren Tribut auch im Freizeitbereich: im Bereich Schenkendorf und Umgebung (Gebiet Dahme-Seen) gilt derzeitig die Waldbrandstufe III. Das bedeutet hohe Waldbrandgefahr.
Es darf daher auf Wanderungen nicht geraucht werden und Grillen unterwegs fällt derzeitig auch aus. Natürlich gilt letzteres nicht für die Lamaweide.
"Die Waldbesucher sind aufgefordert, durch ihr Verhalten im Wald Waldbrände zu verhindern.
Es gilt, das generelle Rauchverbot im Wald ebenso zu beachten, wie das Verbot offener Feuer im Wald und in einem Abstand von mindestens 50 Metern vom Wald. Das Grillen an Seeufern in Waldnähe ist damit auch verboten. Wald-Zufahrten müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden; das Parken ist nur auf dafür ausgewiesenen Flächen gestattet." [Quelle]
Im Internet kann man sich über die aktuellen Waldbrandwarnstufen informieren unter: http://www.luis.brandenburg.de

Hinweise: Auszüge aus dem Waldgesetz des Landes Brandenburg [Quelle]
§ 23 Umgang mit Feuer
Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des 23 zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 20.000 Euro geahndet werden.

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